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Mittwoch, 21. August 2013
Klartext eines Arztes Zum Thema - Bestechungsgelder sind für Ärzte nicht strafbar - Jetzt bestätigt auch der Strafsenat des höchsten deutschen Gerichts in einem Grundsatzurteil, dass Ärzte Bestechungsgelder von Pharmafirmen in teils fünfstelliger Höhe erhalten, damit sie ihren Patienten Medikamente des betreffenden Unternehmens verschreiben. Grundlage der Zahlungen an Ärzte sind Prämien von 5% des Abgabepreises auf die Arzneimittel des Unternehmens für jedes vom Arzt ausgestellte Rezept.
http://www.schmerzlos.tv/medikamente/
Christoph Schlingensieb - 21. Aug, 12:56
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