Der BGB-Bürger wird von seiner Geburt an bis über seinen Tod hinaus durch das BGB normiertDie Vertragsfreiheit des BGB, trägt dem liberalistischen Gedanken Rechnung: „Jeder, der sich auf einen Vertrag einläßt, muß fürchten, auch einmal kräftig übervorteilt zu werden, darf aber dafür hoffen, selbst einmal schön zu übervorteilen .
Christoph Schlingensieb - 11. Nov, 11:54