Lassen wir für einen Moment den sachlichen Inhalt in den Hintergrund treten. Hier steht wieder einmal mehr auf dem Prüfstand, wie ein
Verfassungswert im Bestand und der Qualität seines Wertgehaltes
der Beliebigkeit eines Spruchkörpers anheim fällt.
Es ist und kann nicht Aufgabe des BVG sein, Verfassungswerte in der
gesellschaftlichen Akzeptanz inhaltlich derart zu verbiegen, dass im
Kanon der GESELLSCHAFTLICHEN GEMEINSAMKEITEN eine solche
Kakaphonie eine UNGLEICHHEIT installiert, die ja eigentlich an-
geblich einer Korrektur bedurft hätte.
Nach dem allgemeinen Verständnis des Gleichheitsgrundsatzes ist
nur GLEICHES mit GLEICHEM und eben nicht das UNGLEICHE im
Verhältnis zum GLEICHEN der Beurteilung und Wertung anheim
gestellt.
Es liegt schon in der Tradition LEGISLATIVER und JUDIKATIVER
Konkurrenz, dass sich JUDIKATIVE der Gestaltungskraft der
LEGISLATIVE entgegen der RECHTSSTAATLICHEN NORM unserer
FREIHEITLICH-DEMOKRATISCHEN GRUNDORDNUNG in einem Akt
der Vergewaltigung bemächtigt.
Ich warte und erwarte einen Akt der Gegenwehr, der geeignet ist,
die Wesentlichkeit der Sinnstellung einer Gewaltenteilung neu zu
begründen, ohne die DEMOKRATIE letztlich zur Spassveranstaltung
verkommt ( oder schon verkommen ist ???, nur keiner hat's ge-
merkt!!! ).
Es ist unerträglich, wenn die originären Rechte der LEGISLATIVE
besonders in der Verkörperung souveräner Ausübung seiner
Gestaltung ( ausdrücklich gebrauche ich nicht den Brachialbegriff
der " MACHT ", den ich in dieser Diskussion negativ besetze ) der
GESELLSCHAFTLICHEN ENTWICKLUNG dem Zugriff der JUDIKATIVE
ausgeliefert werden.
Wie sagt der BERLINER VOLKSMUND so deftig-kräftig:
" Na dann, Gute Nacht, Marie! ". Und ich mache darauf aufmerk-
sam: WIR als GESELLSCHAFT sind kurz vorm Schlafengehen.
Deshalb: Weckruf an die Gesellschaft " rainer.twoday.net ".
GG als Verfügungsmasse
Verfassungswert im Bestand und der Qualität seines Wertgehaltes
der Beliebigkeit eines Spruchkörpers anheim fällt.
Es ist und kann nicht Aufgabe des BVG sein, Verfassungswerte in der
gesellschaftlichen Akzeptanz inhaltlich derart zu verbiegen, dass im
Kanon der GESELLSCHAFTLICHEN GEMEINSAMKEITEN eine solche
Kakaphonie eine UNGLEICHHEIT installiert, die ja eigentlich an-
geblich einer Korrektur bedurft hätte.
Nach dem allgemeinen Verständnis des Gleichheitsgrundsatzes ist
nur GLEICHES mit GLEICHEM und eben nicht das UNGLEICHE im
Verhältnis zum GLEICHEN der Beurteilung und Wertung anheim
gestellt.
Es liegt schon in der Tradition LEGISLATIVER und JUDIKATIVER
Konkurrenz, dass sich JUDIKATIVE der Gestaltungskraft der
LEGISLATIVE entgegen der RECHTSSTAATLICHEN NORM unserer
FREIHEITLICH-DEMOKRATISCHEN GRUNDORDNUNG in einem Akt
der Vergewaltigung bemächtigt.
Ich warte und erwarte einen Akt der Gegenwehr, der geeignet ist,
die Wesentlichkeit der Sinnstellung einer Gewaltenteilung neu zu
begründen, ohne die DEMOKRATIE letztlich zur Spassveranstaltung
verkommt ( oder schon verkommen ist ???, nur keiner hat's ge-
merkt!!! ).
Es ist unerträglich, wenn die originären Rechte der LEGISLATIVE
besonders in der Verkörperung souveräner Ausübung seiner
Gestaltung ( ausdrücklich gebrauche ich nicht den Brachialbegriff
der " MACHT ", den ich in dieser Diskussion negativ besetze ) der
GESELLSCHAFTLICHEN ENTWICKLUNG dem Zugriff der JUDIKATIVE
ausgeliefert werden.
Wie sagt der BERLINER VOLKSMUND so deftig-kräftig:
" Na dann, Gute Nacht, Marie! ". Und ich mache darauf aufmerk-
sam: WIR als GESELLSCHAFT sind kurz vorm Schlafengehen.
Deshalb: Weckruf an die Gesellschaft " rainer.twoday.net ".