Mittwoch, 23. Mai 2012

Was Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
seit 23.Mai 1949 mehrfach verwässert und entkräftet
"Quod licet Iovi, non licet bovi." – Was Jupiter erlaubt ist, ist dem Ochsen nicht erlaubt. Terenz
Fast alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, manche sind gleicher
Sind Männer und Frauen in Deutschland und der Türkei gleichberechtigt? – Bücher zur Gleichberechtigung
Art.3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Keine Konsequenzen für den adeligen Karl-Theodor zu Guttenberg, CSU
Karl-Theodor zu Guttenberg, CSU, soll den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages missbraucht haben. Doch der ehemalige Minister und Dissertationsplagiator muss mit keinen Konsequenzen rechnen. Parteifreund und Bundestagspräsident Norbert Lammert, CDU, wird in der Plagiatsaffäre um Karl-Theodor zu Guttenberg keinen Strafantrag stellen. Eine nähere Begründung dafür gab es nicht.
Richter- und Staatsanwaltstag in Weimar 2011
Auf dem Richter- und Staatsanwaltstag in Weimar 2011 diskutieren Experten über Recht und Rechtsempfinden. Einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach zufolge gibt es grundsätzliche Zweifel an der Gleichheit der Bürger vor dem Gesetz. Demnach glauben nur 27 Prozent der Befragten, dass jeder vor Gericht gleich ist. 60 Prozent sehen Unterschiede in der Behandlung, die auf einen prominenten Anwalt oder auf persönliche Einstellungen des Richters zurückgeführt werden.
Rasen für Prominente straffrei: Oliver Kahn, Ex-Torwart des FC Bayern
wurde am Nachmittag des 21. Oktober 2009 auf der Autobahn A 8 (bei Bergen) mit seinem weißen AMG- Mercedes mit 650 PS mit 163 km/Std. geblitzt. Es war ein Abschnitt mit erlaubten 80 km/Std. Der prominente Millionär wurde vom Amtsgericht Traunstein freigesprochen. Er muss weder zahlen und noch erhält er Punkte in Flensburg.
Oliver Kahn war wegen zahlreicher Verkehrsdelikte bereits früher auffällig geworden und erhielt schon Fahrverbot und Geldbuße. Oliver Kahn kann es sich leisten wegen so einer Messung vor Gericht zu ziehen, nimmt sich einen cleveren Anwalt und beschäftigt Polizei, Gutachter, Staatsanwaltschaft und Richter um eine für ihn geringfügige Strafe abzuwehren. Und er bekommt auch noch recht. Beim Blitzen wurde nachträglich ein „vorauseilenden Lichtreflexe“ festgestellt.
Du, liebe Leserin, lieber Leser, und ich müssen natürlich unsere Verkehrsdelikte immer berappen. Und wir tun es auch, weil wir unsere Fehler einsehen. Promi-Bonus gibt es für uns nicht.
Freispruch für Oli Kahn, Chiemgau Online 19. März 2011 – Traunstein: Oliver Kahn mit 160 km/h geblitzt - dennoch Freispruch, Passauer Neue Presse 18.3.2011
Bayern besteht auf Diskriminierung und lehnt die neue EU-Antidiskriminierungsrichtlinie ab Bayerns Bundesratsminister Dr. Markus Söder, CSU, forderte die Bundesregierung auf, im Europäischen Rat ihr Veto gegen die Richtlinie einzulegen. Söder: "Die Richtlinie ist überflüssig, bürokratisch und lebensfern. Das ist für Bayern nicht akzeptabel." [...] "Der beste Diskriminierungsschutz liegt in einer toleranten, vorurteilsfreien Gesellschaft, nicht aber in einem Maximum an Verboten." Nach Söders Ansicht bestehen auf nationaler Ebene bereits ausreichende Regelungen zur Verhinderung von Diskriminierungen. PM 18.09.08
Die tolerante, vorurteilsfreie Gesellschaft gibt es noch nicht. Deshalb wird weiter diskriminiert.
Die Richterin der 6. Großen Strafkammer des Landgerichts Braunschweig, Gerstin Dreyer, verurteilte am 25. 1. 2007 Peter Hartz wegen Untreue und wegen Begünstigung in elf (!) Fällen zur abgesprochenen Haft auf Bewährung und zahmen 576.000 Euro Geldstrafe. Den Schaden für VW bemaß das Gericht auf ca. 2,6 Mio Euro; Hartz gewährte einem VW Betriebsrat Sonderboni von ca. 1,9 Mio Euro (beides bitte mit Geldstrafe vergleichen!). Millionär Peter Hartz kann das locker hinnehmen: seine monatlichen Renten betragen: 7.649 + 16.207 + 1.862 = 25.718 Euro; sein Depot hat einen Wert von 2,7 Mio Euro. SZ, 26.1.2007, S. 5 Man vergleiche das mit
Müllfahrern, die für eine Pizzeria kostenlos Mülltonnen entleerten, und denen jegliche Pensionsansprüche gestrichen wurden.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hielt bei "kleinen" Mitarbeitern bei einem Diebstahlsverdacht (!) eine fristlose Entlassung für angemessen: Az 9 Sa 633/04.
Ein Arbeitsrichter in Hagen sah das Vertrauensverhältnis einer Verkäuferin und ihrem Arbeitgeber als gestört an: sie entwendete Creme-Proben im Wert von 10 Euro: Az 2 Ca 1529/02
Eine Anti-Neonazi-Demonstrantin wurde wegen einer angeblich "Befreiungsaktion" gegenüber zehn kräftigen, bewaffneten Polizisten zu 3200 Euro, einem Vielfachen ihres Monatsverdienstes, verurteilt. Ohne Bewährung. Sie schubste mit dem Ellbogen. SZ 30.11.2006, 44
Sommer 2005: Peter Hartz nannte alle Vorwürfe der Korruption und Rotlicht-Partys von VW-Betriebsräten "absurd".
Ende Juli 2005: Peter Hartz trat er zurück.
Oktober 2005: die Staatsanwaltschaft Braunschweig leitete Ermittlungen gegen ihn ein.
Oktober 2006: Peter Hartz gestand die "strafrechtliche Verantwortlichkeit für Begünstigungen des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden" Klaus Volkert.
Januar 2007:
Der Prozess gegen Hartz wurde zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung abgesprochen. Staatsanwaltschaft und Richter hatten sich bereits vor der Verhandlung über das Strafmaß verständigt. Dies hatten mehrere Medien berichtet, unter anderem Hans Leyendecker in der Süddeutschen Zeitung. Er dauerte nur zwei Tage. Der ehemalige Top-Manager gestand. Daraufhin verurteilten ihn die Richter am Landgericht Braunschweig zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 576.000 Euro.
Die Staatsanwalt hat den Mut (die Frechheit?) öffentlich zu erklären, dies sei keine Bevorzugung von Peter Hartz. Ich folgere: Jedermann kann sich von Strafe freikaufen. Sonderbar erscheint, dass "Otto Normalverbraucher", wenn er Straffreiheit gegen Bezahlung anbietet, sogleich wegen versuchter Bestechung angeklagt wird .
Peter Hartz will im März 2007 sein Buch Macht und Ohnmacht vorstellen. "In diesem Buch spreche ich erstmals ausführlich über mein Leben – von der Kindheit über mein berufliches Wirken im Saarland und Wolfsburg bis hin zu dem Prozess in Braunschweig." Es sei ein Buch, "das vieles klarstellt". Und vor allem die lächerliche Strafe von 576.000 Euro spielend hereinbringen wird.
Hannes Nagel: "Erfinder des Hartz-Vier-Zynismus steht in Braunschweig vor Gericht", Heise 18.01.2007
Peter Hartz will «vieles klarstellen» Netzeitung 26. Jan 14:33
Kurt-Peter Kleffel und Peter Hartz
Edmund Stoiber, CSU, wurde zur Max Strauss Affäre als Zeuge geladen. Richter Maximilian Hofmeister: "Ich bedanke mich, dass Sie zum Gericht gekommen sind. Ich betrachte das als Zeichen des Respekts vor der dritten Staatsgewalt." Nach der Strafprozessordnung hätte Stoiber sich, ebenso wie die nach ihm geladenen Minister Huber, Faltlhauser und Wiesheu, auch an seinem Amtssitz in München vernehmen lassen können. Quelle: Süddeutsche Zeitung Nr.142, 23. Juni 2004 , Seite 3
Gleichheit vor dem Gesetz in der Praxis. Quelle: u.a. SZ 11.10.2002, S.45
wer? was? wieviel?
Werkzeugmacher Kurt-Peter Kleffel nicht erlaubte Lautsprecherbenützung bei einer angemeldeten Demonstration Strafbefehl über 400 Euro
SZ, 27.1.2007, S. 5
Peter Hartz, VW Vorstandsmitglied Betrug und Korruption in Millionenhöhe: wegen "Untreue und Begünstigung"; siehe Peter Hartz 2 Jahre auf Bewährung (!) und 576.000 Euro (Jan. 2007); bei dem Vermögen und Einkommen von Hartz ist dies praktisch keine Strafe. Seine Pensionsansprüche und Rentenbezüge bleiben voll erhalten.
Münchner Müllmann Hans-Peter K. dreimal hatte er bei einem Obsthändler Kisten geladen und insgesamt 19 Euro Trinkgeld genommen 450 Euro Geldstrafe; fristlose Kündigung
Gefängniskoch,
52 Jahre schnappte aus der Küche 13,7 kg Wurstwaren 2.500 Euro Geldstrafe; nach 25 Jahren verlor er seinen Job beim Staat
Helmut Kohl, CDU
Untaten Helmut Kohls Die Stasi-Akten über Helmut Kohl bleiben geheim. Dem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts zufolge dürfen Tonbänder und Protokolle der Stasi über Helmut Kohl sowie anderer Personen der Zeitgeschichte nicht veröffentlicht werden. SZ, 24. 6.2004 , S. 1 Kein "normaler" Bundesbürger genießt dieses Vorrecht. Für privilegierte Personen gilt dagegen das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung.
Millionen Spenden nicht deklariert; Millionen nicht angemeldet in die Schweiz gebracht = Devisenvergehen; mehrfach den Amtseid verletzt; Verstoß gegen Parteiengesetz usw keine Strafe; konnte sich durch Geld freikaufen
Wolfgang Hermann, Präsident der TU München, CSU nahe massive Steuerhinterziehung 22.500 Euro
Der Inhalt eines rechtswidrig belauschten Telefongesprächs kann als gerichtliches Beweismittel verwertet werden. Oberlandesgericht Koblenz Az 8 U 1967/99. Münchner Merkur, 10.8.2002, S.1.
War das nicht vor einiger Zeit in Bezug auf Politiker (z.B. Helmut Kohl) anders? Hoppla, ich vergass ja ganz, daß der Gleichheitsgrundsatz Artikel 3 Grundgesetz für Parteimitglieder nicht gilt.
Die Geheimdienstakten Helmut Kohls, CDU, vom Geheimdienst Stasi der DDR bleiben unter Verschluß. Dies entschied in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht in Berlin. Münchner Merkur, 9.3.2002, S.2. Weit gefehlt, wer jetzt denkt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Dieter Wiefelspütz, SPD, Innenexperte: "Ich kann mir aber sehr wohl vorstellen, dass wir den Aktenbestand von Funktionsträgern der DDR uneingeschränkt der Öffentlichkeit zugänglich machen". SZ, 9.3.2002, S.11
Beim Sohn des Münchner Medienhändlers Leo Kirch, Thomas Kirch, fand man 1999 bei einer Wohnungsdurchsuchung136,9 Gramm Haschisch. Es gab mehrfache Vorzugsbehandlung:
Erst im August 2001 erhob die Staatsanwalschaft Anklage.
Die Gerichtsverhandlung am 7. März 2001 wurde nicht, wie üblich, öffentlich ausgehängt.
Die Öffentlichkeit wurde ausgeschlossen (Thomas Kirch ist mit 44 Jahren volljährig).
Das Gericht ging von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit aus.
Die Strafe von sechs Monaten Haft wurde gegen 20.000 Euro (für Kirch ein Taschengeld) zur Bewährung ausgesetzt.
SZ, 8.3.2002, S.38
Bundesinnenminister Otto Schily, SPD, forderte die Stasi-Akten-Beauftragte Marianne Birthler auf, ab sofort alle Geheimdienstunterlagen über Prominente zu sperren. Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zu den Stasi-Akten des Ex-Kanzler Helmut Kohl, CDU, müsse auch für andere Prominente gelten. Münchner Merkur, 6.7.2001, S.4
Merke: alle sind vor dem Gesetz gleich, ausgenommen Prominente.
Die Entscheidung für die Öffnung der Stasi-Akten im deutschen Einigungsvertrag (Unterschrift: Helmut Kohl, CDU) war ein Akt gegen das Vertuschen, für Aufklärung. Zehn Jahre lang wurden diese Akten verwendet um Leute als Geheimdienstmitarbeiter zu erkennen und zu verurteilen. Zum Teil wanderten sie deshalb ins Gefängnis. Jetzt entschied ein Verwaltungsgericht: die Akten von Helmut Kohl dürfen nicht herausgegeben werden. SZ, 5.7.2001, S.4
"Alle Menschen sind gleich, Kohl ist gleicher." Die Strafverfahren gegen Helmut Kohl, CDU, werden eingestellt. Süddeutsche Zeitung, 9.2.2001, S.4
Helmut Kohl, CDU, fordert für sich eine Neuinterpretation des Stasi-Unterlagensetzes. Dazu Rezzo Schlauch, Fraktionschef der Grünen. "Ich habe keine Verständnis dafür, dass das was acht Jahre unangezweifelte Rechtspraxis war, nun anders gehandhabt werden soll, nur weil ein ehemaliger Bundeskanzler davon betroffen ist." Süddeutsche Zeitung, 18.12.2000, S.6
Für Helmut Kohl, CDU, soll das Stasi-Unterlagengesetz nicht mehr gelten. Die Behörde darf laut Stasi-Unterlagengesetz Informationen über Personen der Zeitgeschichte an Journalisten und Forscher weitergeben. Einzelheiten
Anzeige gegen Edmund Stoiber und Hans Zehetmair, beide CSU: "Beihilfe zur Untreue sowie eventuell andere relevante Tatbestände. Verdacht der Beihilfe zur Konkursverschleppung, Betruges, Steuerhinterziehung etc." Manfred Wick, Leitender Oberstaatsanwalt, kontert: Stoiber und Zehetmair genießen als Abgeordnete Immunität. Süddeutsche Zeitung, 7.12.2000, S.L9
Die Lebenssituation von Behinderten hat sich durch politische Entscheidungen in den vergangenen Jahren verschlechtert. (3) Satz 2 ist weiterhin nicht realisiert. Süddeutsche Zeitung, 5.5.2000, Seite L8
"So ist beispielsweise der fundamentale Grundsatz, daß niemand wegen seines Glaubens oder Bekenntnisses benachteiligt oder bevorzugt werden darf, bereits im Grundgesetz durch so viele Privilegien, von denen in der Praxis ausschließlich die christlichen Großkirchen profitieren, relativiert, daß der Artikel 3 (III) des Grundgesetzes kaum das Papier wert ist, auf dem er gedruckt wurde."
Edgar Baeger. "Staat und Kirche" In: Edgar Dahl, Hg. Die Lehre des Unheils. Hamburg. Carlsen, 1993. 204-225. Baeger ist Professor an der FH Aalen.
Die katholische Kirche ist weiterhin frauenfeindlich und der Staat läßt sie gewähren. Immer verweigert der Vatikan Theologinnen die Lehrerlaubnis. "Heute wird nach kirchlichen Lehrurteilen niemand mehr verbrannt. Es steht nur noch das berufliche Fortkommen und die religiöse Identität der Betroffenen in Frage." Der Vatikan verweigert sein Nihil obstat und der deutsche Staat gehorcht. Süddeutsche Zeitung, 7.3.2000, Seite V2/16
Das CDU/CSU Parteibuch verspricht nicht nur hohe Renditen durch Koffer voller Bargeld, sondern auch Schutz vor Strafverfolgung.
Gegen den Lügner und Rechenschaftsberichtsfälscher Roland Koch — trotz allem laut CDU bestens geeignet für den Ministerpräsidentenposten in Hessen — ermittelt die Staatsanwaltschaft nicht.
Die Wohnung Helmut Kohls — Geldwäscher, Meineidler, Steuerhinterzieher — traut sich die Staatsanwaltschaft Bonn nicht zu durchsuchen. Süddeutsche Zeitung, 22.2.2000, Seite 5
Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 11.Januar 2000 eröffnet Frauen den Zugang zu Kampfeinheiten der Bundeswehr. Frauen wurden bisher benachteiligt (siehe unten). SZ, 12.1.2000, Seite 6
Das Vorstandsmitglied des Bundeswehrverbandes, Jürgen Meinberg, forderte, aus dem Grundgesetzartikel 12a sollte die Passage gestrichenwerden, nach der Frauen im Falle einer Dienstverpflichtung keinen Dienst mit der Waffe leisten dürfe. Süddeutsche Zeitung, 28.Oktober 1999, Seite 4
Aus einem britischen Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof geht hervor, dass die deutsche Praxis (Diskriminierung der Frauen bei der Bundeswehr; siehe unten 30.Juni 1999) gegen eine EU-Richtlinie von 1976 verstösst. Das EU-Urteil über die deutsche Praxis wird Anfang 2000 erwartet. die tageszeitung, 27.Oktober 1999, Seite 2
Frankfurter Oberstaatsanwalt, anläßlich der laschen Behandlung von 1860 Verfahren wegen Steuerhinterziehung (510 eingestellt, 519 eingestellt wegen geringen Verschuldens, 119 eingestellt gegen Geldauflage, nur 8 x Anklage erhoben, keiner ernsthaft belangt): es gelte, die besondere "Qualität der Beschuldigten" zu berücksichtigen. Süddeutsche Zeitung, 20.September 1999, Seite 35
Das Verteidigungsministerium diskriminiert einen homosexuellen Oberleutnant. Es lehnte es ab, ihn als Ausbilder zu übernehmen. Süddeutsche Zeitung, 18.August 1999, Seite 5
Die junge Deutsche Tanja Kreil klagt vor EU-Gericht ihren Gleichberechtigungsanspruch ein. Traurig, aber wahr: eine 19-jährige muß gegen ihre Diskriminierung im GG 3 und 12a in Luxemburg gerichtlich vorgehen. Sie möchte bei der Bundeswehr Gleichbehandlung mit den Männern. Süddeutsche Zeitung, 30.Juni 1999
Diesem Gleichheitsgrundsatz widerspricht der 1968 eingefügte Artikel 12a des Grundgesetzes. Das Grundgesetz ist also in sich selbst bereits widersprüchlich.

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